Zu den AGB der Tischlerei wolfrath
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Möbel Wolfrath GmbH (Möbelhandel, Stand 01.01.2022)
§ 1 Geltung
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit
Ihnen über die von uns angebotenen Waren schließen.
2. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit Ihnen im
Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und
Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
2. Mit der Bestellung der Ware geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab, an das Sie
drei Wochen ab Abgabe der Bestellung gebunden sind.
3. Die Annahme durch uns erfolgt entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung),
durch Annahme von Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder durch Zustellung der
bestellten Ware. Das Vertragsangebot gilt auch als angenommen, wenn wir vor Ablauf
der Dreiwochenfrist das Vertragsangebot nicht schriftlich abgelehnt haben.
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere
Annahme bzw. Ablehnung zugeht.
§ 3 Preise
1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein und gelten, soweit nicht
ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Abholung ab unserem Lager. Liefer- und
Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.
2. Kosten für über den Kaufvertragsgegenstand hinausgehende zusätzlich vereinbarte
Leistungen (z. B. Dekorations- und Verblendungsarbeiten) werden gesondert in
Rechnung gestellt und sind bei Abnahme zu bezahlen.
3. Eine Aufrechnung Ihrerseits ist nur mit Forderungen möglich, die von uns anerkannt,
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, oder als Mängelrüge oder
Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag geltend gemacht werden. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei
Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
3. Wird unsererseits aufgrund eines Warenmusters oder einer Abbildung verkauft, so sind
Abweichungen hiervon bei der gelieferten Ware zulässig und berechtigen nicht zu
Beanstandungen und Ansprüchen uns gegenüber, wenn sie handelsüblich sind, und
etwaige vereinbarte Spezifikationen durch die gelieferte Ware eingehalten werden,
soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Insbesondere bleiben handelsübliche und zumutbare Farb- und
Maserungsabweichungen, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen (z. B. bei
Holz-, Naturstein-, Glas- und Keramikoberflächen) sowie Abweichungen bei Leder und
Textilien (z. B. bei Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton, und
Abweichungen von Maßdaten vorbehalten.
§ 5 Montage
1. Sofern Montageleistungen vereinbart wurden, sind uns die Räumlichkeiten, in denen
die Montage erfolgen soll, frei von die Montage beeinflussenden Hindernissen und –
sofern eine Decken- oder Wandbefestigung gewünscht ist – mit tragfähigen Decken
bzw. Wänden zur Verfügung zu stellen. Wenn unsererseits hinsichtlich der Montage
aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Tragfähigkeit oder
Eignung bestehen, werden wir Ihnen dies vor der Montage mitteilen.
2. Unser Team ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die zwischen uns
vertraglich vereinbarten Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden solche
Arbeiten auf Ihren Wunsch hin dennoch ausgeführt, wird zwischen uns keinerlei
Vertragsverhältnis begründet. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für
derlei eigenmächtige Zusatzarbeiten.
§ 6 Lieferbedingungen / Annahmeverzug / Gefahrübergang
1. Sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder
vereinbart wurde, sind von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung
und Leistung stets unverbindliche Angaben.
2. In Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger für uns nicht
vorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse ruht das
Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, mit der Folge, dass die Vertragspartner für
die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit
sind. Dies gilt auch, wenn sich der betroffene Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt in
Verzug befindet. Sofern möglich, sind die Vertragspflichten den Gegebenheiten nach
den Grundsätzen von Treu und Glauben anzupassen.
Wir werden Ihnen eine solche Leistungsverzögerung unverzüglich anzeigen. Sofern
derartige Störungen nicht nur von vorübergehender Dauer sind oder die Ware auf
absehbare Zeit nicht bei unserem Lieferanten verfügbar ist und unsere Bemühungen
um Beschaffung einer gleichartigen Ware vergeblich oder die hiermit verbundenen
Kosten für uns unverhältnismäßig sind, besteht ein unverzüglich schriftlich
anzuzeigendes Rücktrittsrecht im Hinblick auf die betroffene Ware. Im Falle eines
Rücktritts werden wir Ihnen etwaige an uns geleistete Zahlungen unverzüglich
erstatten.
Ihre gesetzlichen Rechte wegen Lieferverzugs werden durch die vorstehende Regelung
nicht berührt, wobei Sie Schadensersatz nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verlangen können.
3. Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, beginnt die Lieferfrist zu dem
Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Pflichten vollständig nachgekommen sind.
4. Sollten wir einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, sind Sie verpflichtet,
uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die in keinem Fall zwei
Wochen unterschreiten darf. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, sind
Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5. Die Lieferung der Waren erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wird bei
Lieferungen ungerechtfertigt die Annahme verweigert, eine falsche Lieferadresse
angegeben oder die Ware bei ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung unsererseits aus
anderen von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht angenommen bzw. nicht zugestellt,
sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
Unser Anspruch auf Vertragserfüllung bleibt bestehen. Alternativ können wir vom
Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Aufgrund des Verzugs entstehende Lagerkosten sind von Ihnen zu ersetzen.
Als Schadensersatz statt der Leistung können wir pauschal 25 Prozent des Kaufpreises
ohne Abzüge verlangen.
Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren
oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.
6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen
Verlusts der gelieferten Ware geht zu dem Zeitpunkt auf Sie über, zu dem die Ware an
Sie ausgeliefert wird oder indem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten.
7. Soweit Ihnen zumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor (Vorbehaltsware).
2. Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, darf die Kaufsache durch Sie weder
veräußert werden noch in sonstiger Weise über das Eigentum hieran verfügt werden.
Sie sind verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln sowie uns unverzüglich in
Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten,
haften Sie für den uns entstandenen Ausfall. Dies gilt auch für den Fall, dass der
Kaufgegenstand für einen Dritten bestimmt ist. Der Dritte ist durch Sie auf den
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
3. Verhalten Sie sich vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sofern Sie
unrichtige oder unvollständige Angaben über die Ihre Kreditwürdigkeit bedingenden
Tatsachen gemacht haben oder sofern auf Ihrer Seite objektive Zahlungsunfähigkeit
besteht oder Insolvenzantrag gestellt wurde, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Durch diese Regelung werden unsere weitergehenden Ansprüche auf Ersatz des
Verzugsschadens nicht berührt.
§ 8 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und/oder der Rücknahme gelieferter Waren haben wir, sofern nicht
ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen wurde, Anspruch auf Ausgleich der
Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach Maßgabe folgender
Regelungen:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten
usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern
kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und/oder Rücknahme nach
Lieferung:
im 1. Halbj. 20 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 2. Halbj. 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 3. Halbj. 30 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 4. Halbj. 40 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 3. Jahr 50 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 4. Jahr 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 5. Jahr 65 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 6. Jahr 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und/oder Rückgabe nach
Lieferung:
im 1. Halbj. 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 2. Halbj. 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 3. Halbj. 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 4. Halbj. 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
im 3. Jahr 80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren
oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge
wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs
und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht bei
Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.
§ 9 Gewährleistung
1. Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Mängel, die von Ihnen zu vertreten
sind, so etwa durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Aufstellung oder Pflege
sowie für Schäden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der
Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht oder sonstige Temperaturund
Witterungseinflüsse, soweit der Kaufgegenstand nicht auf diese Einflüsse
ausgerichtet ist (wie etwa witterungsbeständige Gartenmöbel).
§ 10 Haftung
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht
fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt
nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unserer Vertragspartner,
Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus
der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung,
sowie die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen, auf vorhersehbare und vertragstypische
Schäden begrenzt.
2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer_innen, Mitarbeiter_innen, Vertreter_innen und
Erfüllungsgehilf_innen.
3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Erfüllungsort / Vertragssprache / Rechtswahl
1. Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes
ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des
internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl
ausgenommen sind – sofern auf den Vertrag anwendbar – innerhalb der Europäischen
Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes Ihres gewöhnlichen
Aufenthaltsortes, sofern Sie Verbraucher_in sind.
Verbraucherstreitbeilegung
Die Möbel Wolfrath GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Grabow, 2022